Wohngeld im Zeitraum der Corona Pandemie
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es landesweit zu Einschränkungen des Publikumsverkehr und von Erreichbarkeiten der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von städtischen Einrichtungen. Es wurder daher vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Änderungen mitgeteilt:
1. Bürgerinnen und Bürger können einen Wohngeldantrag online stellen
Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.
Link zur Online-Antragstellung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
(Stand 24.03.2020)