Mitgliedschaft

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Mitgliedschaft

Da wir Wohnungen nur an unsere Mitglieder vermieten dürfen, ist der Erwerb der Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft Voraussetzung zur Anmietung einer Genossenschaftswohnung. Bei Aufnahme sind 2 Geschäftsanteile in Höhe von je 410,00 € zzgl. 5,00 € Eintrittsgeld einzuzahlen. Durch die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erlangen Sie einige Vorteile z. B. Dauer Nutzungsvertrag statt Mietvertrag und Auszahlung einer jährlichen Dividende auf das eingezahlte Geschäftsguthaben.
Selbstverständlich kann die Mitgliedschaft nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Schluss eines Geschäftsjahres wieder gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Einzelheiten zur Mitgliedschaft sind in unserer Satzung, die jedem Mitglied bei Aufnahme ausgehändigt wird, festgelegt.
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